Heizwert ... Brandlastermittlung

An ein Gebäude werden konkrete brandschutztechnische Anforderungen an die Außenwände, Trennwände, Decken und weitere Abtrennungen gestellt.

 

Diese Anforderungen stützen sich auf die vorhandenen oder geplanten Brandlasten bezogen auf die Fläche; denn jeder Stoff hat eine eigene Wärmeenergie, die im Brandfall freigesetzt wird.

 

Die Ermittlung der Brandbelastung erfolgt auf der Basis jedes einzelnen Stoffes. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtig; Faktoren wie Abbrandfaktor (bestimmte Form, Verteilung, Lagerungsdichte und Feuchte), die Art der Aufbewahrung (geschützt / ungeschützt), der Kombinationsbeiwert (Beiwert für geschützte Stoffe), Lagerhöhe.

 

Im Zuge einer Nutzungsänderung, kann durch den Nachweis der ermittelten Brandbelastung in bestehenden Gebäuden, ohne geplante bauliche Änderungen, in der Regel auf ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren verzichtet werden.

 

Brandschutz vBL

Anwandterstraße 13

03205 Calau

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