Objektbezogen ... Brandschutznachweis

Brandschutznachweise werden im Zuge eines Vorhabens bauordnungsrechtlich gefordert für Sonderbauten und für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4. 

Für Bestandsgebäude, ohne ein bauordnungsrechtliches Vorhaben, ist in der Regel kein Brandschutznachweis erforderlich.

Um individuelle Lösungen zu entwickeln und kostenoptimiert auch im laufenden Betrieb planen zu können, ist die Erstellung des Brandschutznachweises bereits in der Entwurfsphase sinnvoll und effektiv. 

In der Vergangenheit wurden Brandschutznachweise für eine Vielzahl von Sonderbauten und Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 erarbeitet. 

Brandschutz vBL

Anwandterstraße 13

03205 Calau

Tel.: 03541-870947