Fakten schaffen ... Feuerwehrplan
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird festgestellt, inwieweit Feuerwehrpläne zu erstellen sind.
Inwieweit Feuerwehrpläne zu erstellen sind, richtet sich nach der Ausdehnung der baulichen Anlage, nach dem Gefahrenpotential oder nach der erhöhten Anzahl der Personen, welche die bauliche Anlage nutzen.
Basierend aus den Angaben aus dem Feuerwehrplan, wird der Einsatzplan für die Einsatzkräfte der Feuerwehr erstellt.
Der Feuerwehrplan besteht aus dem Textteil, dem Übersichtplan, den Grundrissplänen und den Sonderplänen.
Brandschutz vBL
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